Ist die theoretische und praktische Prüfung bestanden und die Fahrerlaubnis wurde erteilt, beginnt für jeden Fahranfänger die Probezeit. Das bedeutet, dass der Führerschein 2 Jahre auf Probe ausgestellt wird.
Sinn und Zweck der Probezeit ist, das Unfallrisiko für die jungen Fahranfänger zu senken. Wird ein schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß) oder zwei weniger schwerwiegende Regelmissachtungen (B-Verstoß) begangen, treten die sogenannten Probezeitmaßnahmen in Kraft:
Das Aufbauseminar wird von einer dazu lizenzierten Fahrschule mit einer Gruppe von mindestens sechs, höchsten zwölf Teilnehmern durchgeführt und besteht aus fünf Teilen:
Im Rahmen des Aufbauseminars werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht.
Mit Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss.
Wird das Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb von der Verwaltungsbehärde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis erst erteilt, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wird.
Hier gehts zu unseren Verbandsfahrschulen, die zur Durchführung eines ASF-Kurses berechtigt sind.
Du musst ein Besonderes Aufbauseminar absolvieren? Infos findest du hier
Du hast einen Unfall in der Probezeit: Hier geht es zu einem Ratgeberartikel des VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH